Archivierung von Rechnungen und Handelsbriefen
Unternehmen und Behörden unterliegen zahlreichen gesetzlichen Archivierungspflichten. Jeder Kaufmann hat die Pflicht zur Aufbewahrung von geschäftlichen Unterlagen wie Jahresabschlüssen, Handelsbriefen, Buchungsbelegen, etc. Die Aufbewahrungsfristen sind nicht für alle Emails gleich. So müssen Handelsbriefe (gemäß § 257 HGB) 6 Jahre gespeichert werden, Jahresabschlüsse (nach §147 AO) hingegen zehn Jahre.
Um Ihren Pflichten nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) nachzukommen haben wir eine Lösung zur zuverlässigen Aufbewahrung Ihrer Korrespondenz in unserem Rechenzentrum. Die Server-Standorte sind ausschließlich in Deutschland, um der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Rechnung zu tragen. Für den Zugriff ist lediglich ein Webbrowser auf Ihrer Seite erforderlich.
Unser Archivsystem ist mit allen gängigen MTAs (Postfix, Exchange, Exim, etc.) kompatibel.
Fakten, die für unsere Mail-Archiv-Lösung sprechen:
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Alle E-Mails werden verschlüsselt gespeichert - nur Sie können Ihre E-Mails lesen
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Individueller Support und kurze Wege: kein Massenhosting, wir kennen unsere Kunden
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Mehrere E-Mail-Adressen (Domains) möglich
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Zugriff per Webbrowser, keine Installation, keine Server notwendig
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Garantierte Erreichbarkeit unserer Archiv-Cloud: 99,9% p.A.
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schnelle Verarbeitung, bewährte Absicherung Ihres Archivs durch Backups
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100% Ökostrom: alle Server werden mit Strom aus Wasser-/ Windkraft betrieben
-> zur Online-Demo der Archivsoftware (Weiterleitung zum Hersteller)